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Teilnahmebedingungen für Schallplatten-/CD-/Film-/DVD-/Comic-/Computer-Börsen (Multi-Media-Börsen/Fairs), Stand 09/2007:
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt entweder mittels des Anmeldeformulars unter dem link „Anmeldung“ über diesem Text oder auf dem per Post / Fax zugesandten Vordruck oder formlos auf elektronischem oder telekommunikativem Wege. Gewerbliche Anbieter fügen ihrer Erstanmeldung eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Reisegewerbescheines bei.
Teilnahme
Mit der Anmeldung und der darauf folgenden Anmeldebestätigung wird die Teilnahme verbindlich. Der Anbieter erkennt die Teilnahmebedingungen an.
Rücktritt
Bei Verhinderungen jeglicher Art sind diese telefonisch und/oder schriftlich bekannt zu geben (am Veranstaltungstag Anruf/SMS auf Mobilnummer).
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Danach werden 50 % der Standmiete bis zum 8. Tag und 100 % für Absagen innerhalb der letzten 7 Tage fällig. Der Veranstalter macht somit die ihm tatsächlich entstandenen Ausfallkosten bzw. eine pauschalisierte Entschädigung gem. § 651 i BGB geltend.
Standmiete
Die fällige Standmiete ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Bei Buchungen ab 3 Standmeter (oder 2 Tischen) sollte die Standmiete mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung überwiesen, bar gezahlt oder im Einzugsverfahren entrichtet worden sein. Bei kurzfristiger Anmeldung hat die Zahlung spätestens am Veranstaltungstag zu erfolgen.
Standvergabe/Auf- und Abbau
Die Standvergabe erfolgt vor Ort durch den Veranstaltungsleiter. In der Regel werden Tische zur Verfügung gestellt. Eigene Tische bzw. Stände können berücksichtigt werden.
Mit dem Aufbau kann üblicherweise ab 8.30 Uhr begonnen werden und sollte bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Mit dem Abbau darf frühestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende begonnen werden und ist bis 18.30 Uhr zu beenden.
Gebuchte Stände, die bis 45 Minuten vor Beginn nicht belegt sind, können anderweitig vergeben werden.
Die Anbieter haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Es besteht Preisauszeichnungspflicht.
Die Stände dürfen weder die Verkehrssicherheit, die Fluchtwege noch die Brandschutz- bzw. -meldeeinrichtungen in deren Funktion beeinträchtigen.
Die Tische sind durch geeignete Materialien (Decken, Karton, etc.) abzudecken, um Beschädigungen vorzubeugen. Der Anbieter ist haftbar für selbstverschuldete Schäden (oder des Gehilfen) am beweglichen bzw. nicht beweglichen Inventar des Veranstaltungsraumes. Für die Beaufsichtigung seines Standes hat der Anbieter selbst zu sorgen.
Der Stand ist ordentlich und sauber zu hinterlassen, andernfalls werden die angefallenen Reinigungskosten oder wahlweise eine Pauschale von € 13,– berechnet.
Haftung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Die Beachtung von Urheberschutzrechten für die angebotenen Waren fällt allein in die Verantwortlichkeit des Anbieters. Es besteht Verbot des Inumlaufbringens von Plagiaten, Raubkopien, u.ä.
Gemäß BPjS indizierte bzw. beschlagnahmte Medien dürfen nicht angeboten werden. Hierunter fallen Trägermedien (Ton-/Bildträger/Printmedien) mit gewaltverherrlichendem, volksverhetzenden, pornografischen Inhalt.
Medien mit FSK 18 Freigabe dürfen nur in den dafür vorgesehenen abgetrennten Räumlichkeiten angeboten werden. Die Anbieter haben sich im Zweifelsfall durch Ausweisvorlage von der Volljährigkeit zu überzeugen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere JuSchG, JarbSchG, MuttSchG, GewO etc. ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für das Publikum der Börsen/Märkte sind i.d.R. von 11.00 – 17.00 Uhr (sonntags) und von 10.00 – 16.00 Uhr (samstags). Abweichungen werden bekannt gegeben.
Betrieb von Abspielgeräten
Der Betrieb von Abspielgeräten (Musik, Filme, Videospiele, etc.) sollte ausschließlich Vorführzwecken dienen. Soweit erforderlich, kann der Veranstalter den Gebrauch einschränken bzw. untersagen, wenn eine Lärmbelästigung eintritt.
Pflichten/Rechte/Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Veranstaltung (behördliche Genehmigungen, Hallenanmietung, Werbung). Mit dem Eintritt dieser Bedingungen ist der Veranstalter an sein Angebot gebunden. Wenn die Durchführung einer geplanten Veranstaltung aufgrund behördlicher oder mietrechtlicher Hindernisse nicht stattfinden kann, erfolgt umgehende Information. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, oder diese örtlich und zeitlich zu verlegen. Bei einer Verlegung gilt der Vertrag als für den neuen Termin abgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen des Ausfalls einer geplanten Veranstaltung werden zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen.
Für Personen- oder Sachschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Im übrigen ist die Haftung des Veranstalters in allen Fällen begrenzt auf die max. Höhe von drei Standmieten. Verkehrssicherungspflicht der gemieteten Standfläche wird dem Aussteller übertragen.
Eine Mitverantwortung des Veranstalters bezüglich urheber-, straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen, die aus dem Warenangebot der Anbieter resultieren könnten, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Nichtbefolgung der Anweisung des Veranstalters erfolgt der Ausschluss von dessen zukünftigen Veranstaltungen.
W.W.Korte Veranstaltungen, Bad Vilbel